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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Mitarbeiter von Web Industries sind der Überzeugung, dass jede sich bietende geschäftliche Möglichkeit auch eine Gelegenheit zur Entwicklung langjähriger Beziehungen mit unseren Partnern darstellt, und als ein Unternehmen mit 100 % Mitarbeiterbeteiligung streben wir nach Fairness in jedem Aspekt unserer Geschäftstätigkeit. Somit gelten für die Abwicklung von Geschäften mit Web Industries die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bedingungen für aufträge

Annahme

×

Die Annahme, Bestätigung, Ausführung oder Lieferung eines jeglichen Teils dieses Auftrags stellt das Einverständnis mit allen in diesem Dokument und auf seiner Vorderseite und seinen Anlagen aufgeführten oder darin verwiesenen allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Bedingungen“) stellen abgesehen von nachstehend gegebenenfalls aufgeführten Ausnahmen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer dar. Dieser Auftrag stellt ein Angebot des Käufers dar; er begrenzt die Annahme ausdrücklich auf die Bedingungen. Kein Beauftragter oder Mitarbeiter des Käufers ist befugt, Vereinbarungen oder Abkommen zu schließen, welche die Bedingungen auf jegliche Weise abändern, noch ist davon auszugehen, dass zusätzliche oder abweichende Bestimmungen, die gegebenenfalls im Preisangebot, in der Bestätigung oder in der Rechnung des Verkäufers oder in jeglicher sonstigen Kommunikation des Käufers mit dem Verkäufer erscheinen, vom Käufer angenommen wurden oder für diesen verbindlich sind. Bestimmungen dieser Art werden vom Käufer abgelehnt und durch die Bedingungen ersetzt, außer und bis der bevollmächtigte Vertreter des Käufers ausdrücklich in schriftlicher Form unter Abwägung der rechtlichen Umstände darin einwilligt. Schreibfehler und Auslassungen seitens des Käufers können berichtigt werden. Ungeachtet eventueller anderslautender Bestimmungen in diesem Dokument gilt, dass in dem Fall, dass ein sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer unterzeichneter Vertrag über den Verkauf der Waren und/oder Dienstleistungen vorliegt, die diesem Dokument unterliegen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen des besagten Vertrags insofern maßgeblich sind, als sie mit diesem Bedingungen nicht vereinbar sind.

Preis

×

Der Preis der Waren entspricht dem in dem Auftrag angegebenen Preis. Falls der Preis des Verkäufers oder der übliche Marktpreis der unter diese AGB fallenden Artikel zum Datum des Versands des Artikels niedriger als der in diesem Auftrag angegebene Preis ist, erklärt sich der Verkäufer damit einverstanden, dem Käufer diesen niedrigeren Preis des betreffenden Artikels zu gewähren. Das Erheben von Gebühren für den Transport, die Verpackung, den Holzverschlag usw. ist nur zulässig, wenn der Käufer dies vorab genehmigt hat.

Zahlungsbedingungen

×

Der Verkäufer stellt dem Käufer bei Vollzug der Lieferung oder im Anschluss an diese und ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen eine Rechnung aus. Der Käufer zahlt alle ordnungsgemäß in Rechnung gestellten und an den Verkäufer zahlbaren Beträge binnen 45 Tagen nach Eingang dieser Rechnung beim Käufer. Dies gilt jedoch nicht für Beträge, die vom Käufer in gutem Glauben angefochten werden. Der Käufer behält sich unbeschadet anderer ihm gegebenenfalls zustehender Rechte oder Rechtsbehelfe das Recht vor, jederzeit beliebige ihm vom Verkäufer geschuldete Beträge gegen alle vom Käufer an den Verkäufer zu zahlenden Beträge aufzurechnen. Im Falle einer Anfechtung einer Zahlung muss der Käufer dem Verkäufer spätestens 5 Tage vor dem Datum der Fälligkeit der Zahlung der angefochtenen Rechnung eine schriftliche Erklärung vorlegen, in der alle angefochtenen Posten aufgelistet sind und die eine angemessen ausführliche Beschreibung jedes angefochtenen Postens enthält. Nicht angefochtene Beträge gelten als angenommen und müssen ungeachtet eventueller Anfechtungen anderer Posten innerhalb der in diesem Abschnitt festgelegten Frist bezahlt werden. Die Parteien bemühen sich, alle Anfechtungen dieser Art zügig und in gutem Glauben beizulegen. Der Verkäufer muss seinen Verpflichtungen gemäß diesem Auftrag ungeachtet einer etwaigen Anfechtung auch weiterhin nachkommen. Eine Zahlung stellt keine abschließende Annahme der Rechnung dar.

Lieferung

×

Der Verkäufer bestätigt, dass eine zügige Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers gemäß diesen AGB, einschließlich der fristgerechten Lieferung der Waren und Dienstleistungen, von größter Bedeutung ist. Der Verkäufer muss die Waren bzw. Dienstleistungen in den auf der Bestellung spezifizierten Mengen an dem (den) im Auftrag angegebenen Datum (Daten) liefern.] Der Verkäufer muss alle Waren während der üblichen Geschäftszeiten des Käufers bzw. gemäß den Anweisungen des Käufers an die im Auftrag spezifizierte Adresse (den „Anlieferungsort“) liefern. Der Verkäufer muss alle Waren gemäß den Anweisungen des Käufers oder, wenn keine Anweisungen vorliegen, auf eine Weise für den Versand verpacken, die zur Sicherstellung ausreicht, dass die Waren unbeschädigt zugestellt werden.


Die Lieferung und der Übergang des Eigentumsrechts und des Risikos eines Verlusts oder einer Beschädigung der Waren erfolgen in Übereinstimmung mit den auf der Vorderseite dieses Auftrags angegebenen Incoterms-Regeln (2010). Die Auftragsnummer muss auf allen Versanddokumenten, Versandaufklebern, Lieferscheinen, Luftfrachtbriefen, Rechnungen, in jeder Korrespondenz und auf allen anderen Dokumenten in Verbindung mit der Bestellung erscheinen.

Nichtlieferung oder verspätete Lieferung

×

Der Käufer kann mittels einer schriftlichen Inverzugsetzung an den Verkäufer (a) diesen Auftrag unter einem oder mehreren der folgenden Umstände vollständig oder teilweise stornieren: (i) wenn der Verkäufer die Lieferung der Waren oder die Ausführung der Arbeit nicht in dem hier angegebenen zeitlichen Rahmen einschließlich einer etwaigen Verlängerung vornimmt, oder (ii) wenn der Verkäufer die anderen Bedingungen nicht einhält und (b) er unter vom Käufer als angemessen erachteten Bedingungen Waren oder Dienstleistungen beschafft, die den auf diese Weise stornierten ähnlich sind. In diesem Fall muss der Verkäufer die nicht stornierten Posten dieses Auftrags weiterhin liefern, und er ist dem Käufer gegenüber für alle zusätzlichen Kosten für diese ähnlichen Waren oder Dienstleistungen und für alle Kosten haftbar, die in Verbindung mit diesen entstanden sind. Der Verkäufer hält den Käufer für alle Kosten, Aufwendungen und unmittelbaren, mittelbaren oder Folgeschäden schad- und klaglos, die aus dem oben in (i) und (ii) beschriebenem Verzug des Verkäufers hervorgehen.

Höhere Gewalt

×

Keine der Parteien kann für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Teilen dieses Auftrags verantwortlich gemacht werden, sofern diese Verzögerung oder Nichterfüllung von einem Brand, den Handlungen einer Zivil-, Regierungs- oder Militärbehörde, einem Naturereignis oder ähnlichen Ursachen hervorgerufen wurden, die sich einer Kontrolle unter zumutbarem Aufwand entziehen und die auf keine Schuld oder Nachlässigkeit der für die Verzögerung oder Nichterfüllung verantwortlichen Partei oder ihrer Subunternehmer zurückzuführen sind. Die Haftung des Verkäufers für den Verlust oder die Beschädigung von Material des Käufers, das sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Verkäufers befindet, ist von diesem Absatz unberührt. Wenn eine Verzögerung oder Nichterfüllung seitens des Verkäufers über einen Zeitraum von mindestens fünfzehn (15) Tagen andauert, kann der Käufer diesen Auftrag ohne Gebühren stornieren.

Benachrichtigung über Anlage des Verkäufers oder Prozessänderungen

×

Der Verkäufer muss den Käufer schriftlich über alle Veränderungen informieren, die sich auf die Qualität der gemäß diesem Auftrag gelieferten Waren oder Dienstleistungen auswirken. Diese Veränderungen beinhalten ohne Einschränkung (a) Veränderungen bzgl. des Herstellungs-, Montage- oder Prüfstandorts, oder (ii) Entfernung oder Reduzierung von Inspektions- oder Prüfverfahren und/oder -methoden in Verbindung mit den Waren oder Dienstleistungen zum Datum dieses Auftrags oder (iii) alle wesentlichen Veränderungen an den Komponenten oder Materialien der Waren (einschließlich Änderungen an der Stückliste für die Waren), dem Herstellungsverfahren und/oder den Prozessen und Verfahren, die bei der Ausführung der Dienstleistungen oder bei der Konstruktion der Waren angewandt werden. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, den wesentlichen Inhalt dieses Absatzes an seine Lieferanten weiterzugeben und dem Käufer die Änderungsinformationen des Lieferanten schriftlich mitzuteilen.

Inspektion und Ablehnung

×

Der Käufer ist berechtigt, die Waren am oder nach dem Lieferdatum zu inspizieren. Der Käufer kann alle Waren oder Stichproben davon im alleinigen Ermessen inspizieren und alle oder einen Teil der Waren ablehnen, wenn er feststellt, dass die Waren die Spezifikationen nicht erfüllen oder defekt sind. Wenn der Käufer einen Teil der Waren ablehnt, ist der Käufer mit Wirkung eines schriftlichen Bescheids an den Verkäufer berechtigt: (a) diesen Auftrag ganz oder teilweise zu annullieren, (b) die Waren zu einem angemessen reduzierten Preis anzunehmen oder (c) die Waren abzulehnen und einen Ersatz für die abgelehnten Waren anzufordern. Wenn der Käufer auf einem Ersatz der Waren besteht, muss der Verkäufer auf eigene Kosten binnen 7 Geschäftstagen oder innerhalb eines anderen von den Parteien vereinbarten Zeitraums die nicht den Spezifikationen entsprechenden oder defekten Waren ersetzen und alle damit verbundenen Ausgaben bezahlen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Transportgebühren für die Rücksendung der defekten Waren und die Lieferung von Ersatzwaren. Wenn der Verkäufer keine Ersatzwaren liefert, kann der Käufer diese durch Waren eines Dritten ersetzen und alle damit verbundenen Kosten dem Verkäufer in Rechnung stellen. Keine Inspektion oder sonstige Maßnahme seitens des Käufers gemäß diesem Abschnitt bewirkt eine Einschränkung der Verpflichtungen des Verkäufers gemäß diesem Auftrag oder wirkt sich anderweitig auf diese Verpflichtungen aus, und der Käufer ist zur Durchführung weiterer Inspektionen berechtigt, nachdem der Verkäufer seine Abhilfemaßnahmen durchgeführt hat.

Garantie

×

Der Verkäufer gewährleistet, dass alle Waren bzw. Dienstleistungen genau mit allen anwendbaren Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern und sonstigen Beschreibungen und Anforderungen übereinstimmen, die dem Verkäufer vom Käufer in Verbindung mit diesem Auftrag übergeben oder zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anforderungen, über die der Käufer den Verkäufer auf seinen Webseiten informiert. Der Verkäufer gewährleistet, dass alle Waren (1) marktgängig sein werden, (ii) keine Mängel in Bezug auf Konstruktion, Materialien und Verarbeitung aufweisen werden, (iii) in dem Fall, dass sie nicht auf einen Entwurf des Verkäufers zurückgehen, für den vorgesehenen ausdrücklichen oder sich konkludent ergebenden Zweck geeignet sein werden und (iv) frei von Pfandrechten, Sicherungsrechten und anderen Belastungen sein werden. Die vorstehenden Garantien überdauern die Inspektion, Prüfung, Annahme und Zahlung und erstrecken sich auf den Käufer, seine Kunden und die Benutzer des Artikels bzw. Werks. Zu den verfügbaren Rechtsbehelfen zählen gegebenenfalls und im Ermessen des Käufers Reparatur, Ersatz oder Erstattung des Kaufpreises von nicht den Spezifikationen entsprechenden Waren.


Der Verkäufer hält den Käufer für alle Kosten, Aufwendungen und unmittelbaren, mittelbaren, Neben- oder Folgeschäden schad- und klaglos, die aus einem Verstoß gegen diese Garantie oder andere Bedingungen dieses Auftrags hervorgehen. Die in diesem Auftrag beschriebenen Garantien sind kumulativer Art und gelten zusätzlich zu allen anderen von Rechts wegen oder nach dem Billigkeitsrecht gewährten Garantien. Alle anwendbaren Verjährungsfristen gelten ab dem Datum der Feststellung von Verstößen der Waren bzw. Dienstleistungen durch den Käufer gegen die in diesem Auftrag enthaltenen Garantien.

Patenthaftung

×

Unbeschadet der vom Käufer bereitgestellten Spezifikationen, Zeichnungen, Muster und sonstigen Beschreibungen gewährleistet der Verkäufer, dass die Waren und ihr Verkauf oder Gebrauch durch den Käufer oder jeglichen Erwerber keine US- oder ausländischen Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte verletzt. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer, seine Rechtsnachfolger und Zessionare, Kunden und Benutzer der Waren gegen alle Gerichtsklagen nach dem Gesetz oder Billigkeitsrecht und gegen alle Schadensersatzforderungen, Ansprüche, Forderungen und Kosten infolge tatsächlicher oder geltend gemachter Verletzungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten. Der Verkäufer muss die die Verletzung verursachenden Waren durch vergleichbare, für den Käufer akzeptable Artikel ersetzen, die im Wesentlichen dieselbe Form, Passform und Funktion aufweisen, sodass die Quelle der Verletzung abgestellt wird, und er muss diese Bestimmung auf diese Ersatzwaren ausdehnen. Falls der Gebrauch oder Verkauf der oben genannten Waren infolge einer derartigen Forderung oder Klage untersagt wird, muss der Verkäufer für den Käufer und seine Kunden das Recht zum Gebrauch und Verkauf dieser Waren erwerben, ohne dass dem Käufer dafür Kosten entstehen.

Eigentum des Käufers

×

Der Anspruch auf und das Recht an dem sofortigen Besitz aller Werkzeuge, Formen, Stanzwerkzeuge, Bedarfsmaterialien, Einspannvorrichtungen, Befestigungen, Pläne, Zeichnungen, Spezifikationen und aller sonstigen Ausrüstungen, Materialien und Sachwerte, die vom Käufer nach diesen AGB zum Gebrauch durch den Verkäufer zur Verfügung gestellt oder vom Verkäufer in Verbindung mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen nach diesen AGB beschafft, erzeugt, hergestellt oder gefertigt oder vom Käufer auf beliebige Weise unmittelbar oder mittelbar bezahlt werden (wobei all das zusammenfassend als „Eigentum des Käufers“ bezeichnet wird), liegen und verbleiben jederzeit beim Käufer. Der Verkäufer stellt sicher, dass das Eigentum des Käufers jederzeit frei von Sicherungsrechten oder Ansprüchen seitens der Gläubiger des Verkäufers oder anderer Dritter ist und bleibt.

Der Verkäufer verzichtet auf alle Pfandrechte, die er hinsichtlich des Eigentums des Käufers besitzt oder gegebenenfalls erwirbt. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle vom Käufer als angemessen erachteten Maßnahmen zu ergreifen, um den Anspruch des Käufers auf das gesamte Eigentum des Käufers als rechtswirksam einzutragen und nachweisbar zu machen, einschließlich und ohne Beschränkung auf das Ausfertigen und Einreichen von Registrierungsunterlagen für Sicherungsrechte („Informational Financing Statements“) und anderen diesbezüglichen Dokumenten. Zu diesem Zweck ernennt der Verkäufer hiermit den Käufer unwiderruflich zum Bevollmächtigten des Verkäufers, der zum Unterzeichnen aller dieser Dokumente im Namen und Auftrag des Verkäufers berechtigt ist. Der Verkäufer muss das gesamte Eigentum des Käufers eindeutig als Eigentum des Käufers markieren oder anderweitig ausreichend kennzeichnen. Es ist dem Verkäufer untersagt, den Besitz an Eigentum des Käufers an Dritte zu übertragen oder Pflichten des Käufers in Bezug auf dieses Eigentum zu delegieren oder abzutreten, außer wenn der Käufer sich damit ausdrücklich und in schriftlicher Form einverstanden erklärt.

Während Eigentum des Käufers im Besitz des Verkäufers verbleibt, muss der Verkäufer seinen guten Betriebszustand und seine Übereinstimmung mit allen hierin enthaltenen Garantien auf eigene Kosten aufrecht erhalten. Der Verkäufer ist für Verluste oder Beschädigungen des gesamten Eigentums des Käufers verantwortlich und trägt alle diesbezüglichen Risiken, während sich dieses Eigentum in der Obhut, unter der Aufsicht, im Besitz oder unter der Kontrolle des Verkäufers befindet, und er muss derartige Risiken mit einer Brandschutzversicherung und einer erweiterten Versicherungsdeckung, die der Käufer bei Anlegung vernünftiger Maßstäbe als zufriedenstellend erachtet, für den vollen Gegenwert versichern. Wenn vom Verkäufer schriftlich nichts anderes vereinbart wird, verwendet der Käufer das gesamte Eigentum des Käufers allein und ausschließlich zum Vorteil des Käufers nach diesen AGB und nicht zum Vorteil anderer Parteien.

Der Verkäufer übernimmt hiermit als wesentlicher Teil der Vergütung nach diesen AGB alle Risiken einer Beschädigung des Eigentums oder von Verletzungen an Personen, die aus seiner Nutzung sämtlichen Eigentums des Käufers hervorgehen. Der Verkäufer hält den Käufer gegen alle Ansprüche schad- und klaglos, die sich aus der Nutzung sämtlichen Eigentums des Käufers durch den Verkäufer ergeben, einschließlich aller Anwaltsgebühren, Kosten und Haftungsverpflichtungen, die bei der Verteidigung oder Beilegung dieser Ansprüche entstehen. Im Falle eines Anspruchs gegen den Käufer durch einen Mitarbeiter oder Beauftragten des Verkäufers sind die Haftungs- und Schadloshaltungsverpflichtungen nach diesen AGB nicht auf einen Betrag begrenzt, der von den betroffenen Personen gemäß einer Berufsunfallversicherung oder einem ähnlichen anwendbaren Gesetz beigetrieben werden kann. Der Verkäufer muss diese Haftpflichtversicherung hinsichtlich seiner Verpflichtungen gemäß diesem Absatz und den vom Käufer von Zeit zu Zeit geltend gemachten Anforderungen aufrecht erhalten.

Der Käufer ist berechtigt, alle Teile des Eigentums des Käufers jederzeit unverzüglich und mit oder ohne Angabe von Gründen in seinen Besitz zu bringen, ohne dass dem Käufer aufgrund dieser Beitreibung zusätzliche Gebühren oder Kosten berechnet werden. Der Verkäufer muss dem Käufer das gesamte Eigentum des Käufers auf dessen Verlangen in einem guten Betriebszustand, wovon lediglich ein normaler Verschleiß ausgenommen ist, übergeben. Der Verkäufer gewährt dem Käufer das uneingeschränkte Recht, das Firmengelände des Verkäufers binnen vierundzwanzig (24) Stunden nach einem entsprechenden Bescheid zu betreten, um das Eigentum des Käufers in seinen Besitz zu bringen.

Entwurf des Käufers

×

Wenn die gemäß diesen AGB vertraglich vereinbarten Waren oder Teile von Waren auf einen Entwurf des Käufers zurückgehen, darf der Verkäufer diese Waren oder Teile von Waren nicht ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Käufers für andere reproduzieren, und der Verkäufer darf keine Informationen über diese Waren oder Teile von Waren anderen bereitstellen oder offenlegen, und er darf ohne eine solche vorherige schriftliche Einwilligung keine besonderen Entwurfs- oder Fertigungsmerkmale, die der Käufer für eine Besonderheit oder Außergewöhnlichkeit der gemäß diesen Bedingungen vertraglich vereinbarten Artikel oder von Teilen der Artikeln hält, in andere Artikel oder Objekte einbeziehen.

Erfindung

×

Jede Erfindung, die aus einer vom Käufer finanzierten Erfüllung von Verpflichtungen durch den Verkäufer oder seine Mitarbeiter gemäß diesem Auftrag hervorgeht oder darauf zurückzuführen ist, ist Eigentum des Käufers.

Abtretung und Übertragung

×

Es ist dem Verkäufer nicht gestattet, seine Rechte oder Verpflichtungen gemäß diesem Auftrag ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Käufers, die ihm der Käufer im eigenen Ermessen vorenthalten kann, abzutreten, zu übertragen, zu delegieren oder im Rahmen eines Unterauftrags zu vergeben. Jede vorgebliche Abtretung oder Übertragung unter Verstoß gegen diesen Abschnitt ist ungültig. Der Verkäufer wird durch keine Abtretung oder Übergabe von seinen Verpflichtungen gemäß diesen AGB freigestellt.

Änderungen/Beendigung der Auftragsabwicklung

×

Der Käufer kann mit einem schriftlichen Bescheid innerhalb des allgemeinen Rahmens dieses Auftrags jederzeit Änderungen an den Spezifikationen, Entwürfen, Zeichnungen, bestellten Mengen, Versandmethoden, der Verpackung oder dem Ort und der Zeit der Lieferung vornehmen. Wenn derartige Änderungen eine Erhöhung oder Reduzierung der Kosten oder eine Verkürzung oder Verlängerung der Zeit zur Folge haben, die für die Ausführung jeglicher Teile der in diesem Auftrag vorgesehenen Arbeiten erforderlich ist, wird der Preis oder der Lieferplan oder beides angemessen angepasst und dieser Auftrag wird demgemäß schriftlich geändert. Jeder Anspruch des Verkäufers auf eine Anpassung muss binnen dreißig (30) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung vorgebracht werden. Keine in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen entbinden den Verkäufer von einer unverzögerten Weiterbearbeitung dieses Auftrags in seiner geänderten Form.

Stornierung

×

Der Verkäufer besitzt zusätzlich zu allen anderen etwaigen Rechten auf Stornierung dieses Auftrags des Weiteren das Recht, jegliche Arbeit gemäß diesen AGB ohne Angabe von Gründen jederzeit gänzlich oder teilweise einzustellen. Der Käufer ist dem Verkäufer gegenüber nicht für Kosten von fertig gestellter Ware, von in Arbeit befindlicher Ware oder von erworbenen oder in Auftrag gegebenen Materialien haftbar, wenn diese Kosten mehr als die zulässige Anzahl von Tagen vor den auf der Vorderseite dieses Auftrags angegebenen Lieferterminen oder, falls keine Termine angegeben sind, mehr als dreißig (30) Tage davor entstanden sind. Wenn der Käufer diesen Auftrag innerhalb der auf der Vorderseite dieses Auftrags angegebenen Frist oder, falls keine Frist angegeben sind, innerhalb von dreißig (30) Tagen storniert und wenn die Parteien sich binnen eines angemessenen Zeitraums nicht auf die Höhe einer fairen Vergütung des Verkäufers für diese Stornierung einigen können: (a) bezahlt der Käufer den Vertragspreis für jede Ware, die gemäß diesem Auftrag bei Anlegung vernünftiger Maßstäbe fertig gestellt und noch nicht bezahlt wurde, außer wenn die besagte Ware Teil der gewerblichen Standardgüter des Verkäufers ist, und (b) bezahlt der Käufer einen fairen und angemessenen Anteil des Vertragspreises für in Arbeit befindliche Ware und für alle erworbenen oder in Auftrag gegebenen Materialien zum Zweck der Ausführung dieses Auftrags innerhalb der auf der Vorderseite dieses Auftrags angegebenen Frist, die der Verkäufer nicht stornieren, zurückgeben oder anderweitig bei den Betriebsabläufen des Verkäufers verwenden kann. Auf Wunsch des Käufers können etwaige Stornierungsgebühren einer Rechnungsprüfung durch den Käufer unterzogen werden.

Schadloshaltung/Versicherung

×

Für den Fall, dass der Verkäufer, seine Mitarbeiter, Beauftragten, Subunternehmer und/oder Subunternehmer auf einer niedrigeren Ebene das vom Käufer während der Ausführung dieses Auftrags belegte oder unter seiner Kontrolle befindliche Gelände betreten, erklärt sich der Verkäufer damit einverstanden, den Käufer, seine leitenden Angestellten und Mitarbeiter für alle Verluste, Kosten, Beschädigungen, Aufwendungen oder Haftungsverpflichtungen infolge von Sachschäden einschließlich Diebstahls oder Verletzungen jeglicher Art schad- und klaglos zu halten, die aus diesem Betreten hervorgehen, darauf zurückzuführen sind oder damit in Verbindung stehen. Wenn von Web Industries in schriftlicher Form nichts anderes festgelegt wurde, verpflichtet sich der Verkäufer, während der Laufzeit dieses Auftrags die folgenden Versicherungen aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten, dass sie auch von den Subunternehmern des Verkäufers aufrecht erhalten werden: (a) die nach den Gesetzen des Bundeslandes oder Landes, in denen die Arbeit ausgeführt wird, vorgeschriebene Berufsunfallversicherung; (b) eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 USD je Schadensfall; (c) eine Fahrzeughaftpflichtversicherung, wenn nach diesen AGB die Nutzung von Kraftfahrzeugen erforderlich ist, mit einer Combined-Single-Limit-Deckungssumme von mindestens 1.000.000 USD für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, und (d) eine allgemeine Industriehaftpflichtversicherung (CGL) mit einer vom Datum der Versicherungsforderung unabhängigen Deckung nach ISO 1988 oder später, einschließlich, aber nicht begrenzt auf eine Vertragshaftpflichtversicherung mit pauschaler Deckung und eine Broad-Form-Sachschadensversicherung mit Combined-Single-Limit-Deckungssummen von mindestens 1.000.000 USD für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Jede CGL- und Fahrzeughaftpflichtversicherung muss Web Industries, seine verbundenen Unternehmen und seine Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter als zusätzliche Versicherte benennen. Jede derartige Versicherung muss eine Erst- und beitragsunabhängige Versicherung sein, die vor jeder anderen verfügbaren Versicherung oder Selbstversicherung antworten und zahlen muss. Wenn dies gesetzlich nicht untersagt ist, muss der Verkäufer seine Versicherer dazu verpflichten, auf alle gegen die Versicherer des Verkäufers und den Verkäufer selbst geltend gemachten Forderungsübergangsrechte zu verzichten.

Einhaltung anwendbarer Vorschriften

×

Der Verkäufer gewährleistet als Bedingung dieses Auftrags, dass alle Erfüllungshandlungen gemäß diesem Auftrag mit allen anwendbaren Gesetzen, Regularien und Verfügungen der Vereinigten Staaten, des betreffenden Bundesstaates und der jeweiligen Kommunen sowie mit den anwendbaren ausländischen Gesetzen und Regularien übereinstimmen. Bis zu ihrer Entgegennahme durch den Käufer fällt die gesamte Ware unter die alleinige Verantwortung des Verkäufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verantwortung für eine sachgerechte Handhabung oder Lieferung dieser Artikel oder aller daraus resultierenden Nebenprodukte oder Abfallströme.

Zugangsrecht

×

Der Verkäufer muss Vertretern des Käufers, Kunden des Käufers und den zuständigen Regulierungsbehörden ohne zusätzliche Gebühren einen zumutbaren Zugang zum Gelände des Verkäufers (und zum Gelände der Subunternehmer und Lieferanten des Verkäufers) gestatten, damit diese die Anlagen, Prozesse, Waren und Unterlagen des Verkäufers in Verbindung mit diesem Auftrag prüfen können. Diese Prüfung kann das Inspizieren und Testen von zu liefernden Ausrüstungen, Materialien, Teilen, Artikeln (einschließlich Software und lizenzierter Materialien) und von zu erbringenden Dienstleistungen, von Fertigungs- und Montageprozessen, Test- und Qualitätssicherungsverfahren und aller relevanten Unterlagen in Verbindung mit der Fertigung, Inspektion, Prüfung und dem Verkauf derartiger Ware und der Bereitstellung derartiger Dienstleistungen umfassen.

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, in seinen Anlagen ohne zusätzliche Gebühren geeignete und praktische Büroräume für Vertreter des Käufers und/oder Vertreter von Kunden des Käufers bereitstellen, soweit dies vernünftig begründet wird.

Staatliche Aufträge oder Unteraufträge

×

Die Bestimmungen dieses Abschnitts und die Bestimmung von Abschnitt 21 gilt für alle Unteraufträge mit der Regierung der USA.

Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Werke, Bücher und Unterlagen während zumutbarer Zeiten einer Inspektion und Prüfung durch jeden befugten Vertreter einer staatlichen Behörde oder eines Kunden unterliegen, die bzw. der vom Käufer die Ware oder die Dienstleistungen erwirbt, die dem Käufer vom Verkäufer bereitgestellt werden.

Wenn die mit diesem Auftrag bestellte Ware für eine Verwendung in Verbindung mit einem Generalauftrag oder einem Unterauftrag der US-Regierung vorgesehen ist, der auf der Vorderseite dieses Auftrags mit einer Generalvertragsnummer und/oder der Prioritätsbewertung („priority rating“) DO oder DX gekennzeichnet ist, verpflichtet sich der Verkäufer zur Einhaltung der „Federal Acquisition Regulations“/„Defense Federal Acquisition Regulations“ der USA sowie aller anderen behördenspezifischen, verbindlichen und davon abgeleiteten Akquisitionsvorschriften und -gesetze für die in diesem Auftrag benannten gewerblichen Güter.

Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz

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Der Verkäufer verpflichtet sich, in Verbindung mit der Ausführung der Arbeiten gemäß diesen AGB alle anwendbaren Bestimmungen der Verfügung Nr. 11246 des US-Präsidenten („Executive Order“) vom 24. September 1965 in ihrer aktuell gültigen Fassung und der darauf bezogenen Regeln, Vorschriften und Anordnungen zu beachten.

Der Verkäufer muss die Anforderungen von 41 CFR 60-1.4(a), 60-300.5(a) und 60-741.5(a) erfüllen. Diese Vorschriften verbieten die Diskriminierung gegen qualifizierte Personen auf der Basis ihres Status als geschützte ehemalige Mitglieder der US-Streitkräfte oder gegen Personen mit Behinderungen, und sie verbieten die Diskriminierung gegen jegliche Personen auf der Basis ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Hautfarbe, ihrer Religionszugehörigkeit, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder ihrer nationalen Herkunft. Darüber hinaus erfordern diese Bestimmungen, dass der Verkäufer gezielte Maßnahmen ergreift, um Personen ohne Rücksicht auf ihre ethnische Zugehörigkeit, ihre Religionszugehörigkeit, ihr Geschlecht, ihre sexuelle Orientierung, ihre Geschlechtsidentität, ihre nationale Herkunft, eine etwaige Behinderung oder ihren Status als ehemalige Mitglieder der US-Streitkräfte zu beschäftigen und zu befördern.

Rechtsbehelfe

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Alle in diesem Auftrag festgelegten oder kraft Gesetzes verfügbaren Rechte und Rechtsbehelfe des Käufers sind kumulativer und nicht gegenseitig ausschließender Art und haben auch nach ein- oder mehrmaliger Nutzung weiterhin Bestand. Der Verzicht auf bestimmte Bedingungen oder Bestimmungen dieses Auftrags durch den Käufer ist nicht als ein Verzicht auf Rechtsbehelfe gegen einen anschließenden Verstoß gegen diese oder eine andere Bedingung oder Bestimmung zu erachten. DER VERKÄUFER VERZICHTET IN VERBINDUNG MIT EINEM ANSPRUCH ODER KLAGEGRUND, DER AUF DIESEM AUFTRAG BERUHT ODER DARAUS HERVORGEHT, HIERMIT AUF SEINE RECHTE AUF EINE VERHANDLUNG MIT GESCHWORENEN.

Haftungsbeschränkung

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Der Käufer ist dem Verkäufer gegenüber unter keinen Umständen für verschärften Schadensersatz, mittelbare, beiläufig entstandene oder Folgeschäden verantwortlich oder haftbar, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Haftung für Nutzungsausfälle, entgangene Gewinne, Investitionen, Produktentwicklungskosten, nicht umgelegte Gemeinkosten oder Zinsaufwendungen ungeachtet ihrer Entstehung , einschließlich Fehlern oder Fahrlässigkeit des Käufers.

Fortbestand von Verpflichtungen

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Die Verpflichtungen der Dateien gemäß diesem Auftrag, die ihrem Wesen nach seine Kündigung, seine Stornierung oder seinen Ablauf überdauern würden, haben auch nach Kündigung, Stornierung oder Ablauf dieses Auftrags Bestand.

Allgemeine Schadloshaltung

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Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer und seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Rechtsnachfolger oder Abtretungsempfänger und ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Aktionäre und Mitarbeiter gegen alle Verluste, Verletzungen, den Tod, Beschädigungen, Haftungsverpflichtungen, Ansprüche, Mängel, Klagen, Urteile, Zinszahlungen, Schiedssprüche, Strafen, Bußgeldzahlungen, Kosten oder Aufwendungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten und Honorare und der Kosten der Durchsetzung von Rechten auf Schadloshaltung nach diesen AGB und der Kosten der Verpflichtung von Versicherungsanbietern schad- und klaglos zu halten, die aus den vom Verkäufer verkauften Waren und/oder Dienstleistungen oder der Fahrlässigkeit des Verkäufers, seinem vorsätzlichen Fehlverhalten oder einem Verstoß gegen die Bedingungen hervorgehen oder in Verbindung damit auftreten. Der Verkäufer darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Käufers keinen Vergleich bezüglich eines Anspruchs schließen.

Steuern

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Wenn dies von Gesetzes wegen nicht untersagt ist, vereinbaren der Käufer und Verkäufer, dass alle Zollabgaben, Mehrwertsteuern (MwSt), Umschlagssteuern, Umsatzsteuern und sonstigen anwendbaren (auf die erbrachten Dienstleistungen oder gelieferten Waren erhobenen oder auf deren Grundlage bemessenen) Steuern, Sozialversicherungsbeiträge oder Gebühren in den vom Verkäufer genannten Preisen enthalten sind und dem Käufer nicht als separate Posten in Rechnung gestellt werden. Der Verkäufer ist ferner für alle Lohnnebenkosten für Dienstleistungen verantwortlich, die vom Personal des Verkäufers in dessen Land ausgeführt werden. Wenn von dem Land, in dem die Dienstleistungen ausgeführt werden, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer oder ähnliche Steuern erhoben werden, erklärt sich der Verkäufer – sofern der Käufer keine Befreiungsbescheinigung oder Direktzahlungsgenehmigung („Direct Pay Permit“) vorgelegt hat – damit einverstanden, diese Steuern in Übereinstimmung mit den Gesetzen der zuständigen Steuerhoheit als separaten Posten auf einer Rechnung zu bezahlen. Wenn eine Mehrwertsteuer zu entrichten ist, verpflichtet sich der Verkäufer, kaufmännisch zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass seine Rechnungen an den Käufer so ausgestellt werden, dass sie denn Anforderungen bezüglich der steuerlichen Absetzung der eingetragenen Mehrwertsteuer durch den Käufer entsprechen.

Exportkontrolle

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Der Verkäufer ist gemäß den Exportkontrollgesetzen und -regularien der Vereinigten Staaten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das US-Gesetz zur Regelung des internationalen Waffenhandels (ITAR) und die Exportgesetze des Landes des Käufers, wenn der Käufer nicht in den USA ansässig ist, für die Kontrolle und Offenlegung technischer Daten, Informationen und anderer gemäß diesem Auftrag erhaltener Artikel verantwortlich. Der Verkäufer muss sich an alle diese Gesetze und Regularien halten und den Käufer für alle Haftungsverpflichtungen, Strafen, Verluste, Schäden, Kosten oder Aufwendungen entschädigen, die dem Käufer in Verbindung mit etwaigen Verstößen gegen diese Gesetze und Regularien durch den Verkäufer gegebenenfalls auferlegt werden oder die diesem entstehen.

Wenn zur Erfüllung dieses Auftrags erforderliche technische Daten gemäß einer Offshore-Beschaffungslizenz DSP-5 und ITAR 124.13 an den Verkäufer exportiert werden, verpflichtet sich der Verkäufer zur Einhaltung der folgenden Bedingungen: (i) Die technischen Daten dürfen nur zur Herstellung der nach diesem Auftrag erforderlichen Artikel verwendet werden; (ii) die technischen Daten dürfen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Web Industries, Inc. und des US-Außenministeriums, Abteilung Defense Trade Controls, je nach Anforderung keinen anderen Personen, Subunternehmern, Anlagen oder dem Land des Verkäufers offengelegt werden; (iii) der Verkäufer bestätigt, dass er keine Rechte an den technischen Daten besitzt; (iv) der Verkäufer einschließlich nachgeordneter Subunternehmer muss alle technischen Daten, die gemäß diesem Auftrag an den Verkäufer exportiert wurden, nach der Erfüllung seiner Bedingungen zurückgeben bzw. auf Weisung von Web Industries vernichten; (v) der Verkäufer darf, außer wenn Web Industries ein anderes Vorgehen anweist, die Artikel nur an Web Industries, Inc. oder eine Behörde der US-Regierung übergeben, und (vi) der Verkäufer muss die Bedingungen dieses Unterabschnitts in alle ausgestellten untergeordneten Unteraufträge aufnehmen, wenn dem untergeordneten Subunternehmer technische Daten zur Verfügung gestellt werden. In allen Fällen muss der Verkäufer vor der Übertragung dieser technischen Daten über eine mit Klausel (ii) übereinstimmende schriftliche Genehmigung verfügen.

Import

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Zoll – Für jede unter diesen Auftrag fallende Warensendung ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Handelsrechnung zu übergeben, die mindestens die folgenden Informationen enthält: (a) Einfuhrhafen; (b) Name und Adresse des Verkäufers und der Käuferorganisation, die die Artikel kauft; (c) Name des Versandunternehmens (wenn nicht mit dem Verkäufer identisch); (d) Land des Exports; (e) Detailbeschreibung der Artikel in englischer Sprache; (f) Mengen und Gewichte; (g) tatsächlicher Kaufpreis, einschließlich aller Teilbeträge, die vom Käufer gezahlt wurden oder zu zahlen sind; (h) die Währung, in der der Verkauf vollzogen wurde; (i) alle Gebühren, Kosten und Aufwendungen in Verbindung mit den Artikeln, einschließlich Fracht, Versicherung, Provision, Containerisierung und Verpackung, außer wenn die Kosten der Verpackung, Containerisierung und Inlandsfracht bereits im Rechnungspreis enthalten sind; (j) alle Ermäßigungen oder Preisnachlässe und (k) das Land der Herkunft (Herstellung) der Artikel. Der Wert der Waren oder Dienstleistungen, die für die Produktion der im Rechnungspreis nicht inbegriffenen Artikel bereitgestellt bzw. erbracht wurden (z. B. „Hilfsleistungen“), muss auf der Rechnung für den ersten Versand von Waren angegeben werden, außer wenn der Käufer ins schriftlicher Form etwas anderes anweist. Alle nicht spezifisch ausgeschlossenen Artikel sind an auffälliger Stelle so lesbar, unauslöschlich und dauerhaft mit dem Land der Herstellung der Artikel zu kennzeichnen, wie dies je nach Art der Artikel (oder Container) möglich ist. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, alle Gesetze und Vorschriften bezüglich der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten und jedes anderen Einfuhrlandes zu beachten. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer, seine Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter gegen alle Verluste, Ansprüche, Strafen, Urteilssprüche, Haftungsverpflichtungen und Aufwendungen schad- und klaglos zu halten, die eine oder mehrere dieser Parteien gegebenenfalls bezahlen oder die diesen in Verbindung mit diesem Auftrag entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Zusicherungen des Verkäufers hinsichtlich Dokumentations- oder sonstiger Zoll- oder Regierungsanforderungen in Bezug auf Einreisevoraussetzungen, Klassifizierung, Wertstellung, Vorzugsbehandlung, Rückvergütung von Zöllen oder Handelsbedingungen.

Abgabenerhöhungen durch die Regierung – Wenn staatliche Behörden Ausgleichszölle, Antidumping-Zölle oder Vergeltungszölle auf Waren deklarieren oder anderweitig verhängen, die vom Käufer gemäß diesem Auftrag eingeführt werden, behält sich der Käufer das Recht vor, diesen Auftrag gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 16 zu stornieren.

Recht auf Zollerstattung – Jede Rückvergütung von Zöllen und alle Rechte in Verbindung mit Zöllen, die vom Verkäufer oder Käufer bei der Einfuhr der Waren in das Zollgebiet bezahlt werden, wenn die Waren im Anschluss daran aus dem betreffenden Land exportiert werden, kommt ausschließlich dem Käufer zugute. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer alle Dokumente, Unterlagen und sonstigen stützenden Informationen zur Verfügung zu stellen, die zum Bezug dieser Zollrückvergütungen benötigt werden, und auf vernünftige Weise mit dem Käufer zusammenzuarbeiten, um diese Zahlung zu erhalten.

C-TPAT – Der Verkäufer verpflichtet sich, sich insofern an die Sicherheitsempfehlungen des Customs-Trade Partnership Against Terrorism (C-TPAT)-Programms der Zoll- und Grenzschutzbehörde der USA (U.S. Bureau of Customs and Border Protection) zu halten, als die C-TPAT-Sicherheitsempfehlungen für den Betrieb des Verkäufers unter angemessener Berücksichtigung der Größe und Struktur seines Unternehmens relevant sind. Nähere Informationen über das C-TPAT-Programm bef9nden sich auf der Website der Zollbehörde unter www.cbp.gov.

Bescheide

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Alle Bescheide, Anträge, Einwilligungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und sonstigen Mitteilungen gemäß diesen AGB (hier jeweils als „Bescheid“ bezeichnet) sind schriftlich zu verfassen und an die Parteien unter den in diesem Auftrag angegebenen Anschriften bzw. anderen von der sie empfangenden Partei schriftlich genannten Anschriften zu adressieren. Alle Bescheide sind persönlich durch einen landesweit anerkannten Übernacht-Kurierdienst (unter Vorauszahlung aller Gebühren), per Telefax (mit Übertragungsbestätigung) oder per Einschreiben (in einem frankierten Umschlag mit Rückschein) zuzustellen. Wenn in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, ist ein Bescheid nur wirksam (a) bei Erhalt durch die empfangende Partei und (b) wenn die den Bescheid ausstellende Partei die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat.

Salvatorische Klausel

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Fall einzelne Bestimmungen dieses Auftrags in bestimmten Rechtsprechungen ungültig oder nicht einklagbar sind, hat diese Ungültigkeit oder Nichteinklagbarkeit keine Auswirkungen auf andere Bedingungen oder Bestimmungen dieses Auftrags, und sie bewirkt keine Ungültigkeit oder Nichteinklagbarkeit der betreffenden Bestimmung oder Bedingung in einer anderen Rechtsprechung.

Anwendbares Gesetz und Unterwerfung unter eine Gerichtsbarkeit

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Alle Angelegenheiten, die aus diesem Auftrag hervorgehen oder damit in Verbindung stehen, unterliegen ungeachtet eventueller Rechtswahlbestimmungen oder Bestimmungen bzw. Regeln des internationalen Privatrechts, welche die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit als der von Massachusetts bewirken würden, den internen Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts und sind im Einklang mit diesen auszulegen. Jeder Rechtsstreit, jede Klage und jedes Verfahren, das aus diesem Auftrag hervorgeht oder damit in Verbindung steht, ist in den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten von Amerika oder den Gerichten des Commonwealth of Massachusetts zu erheben bzw. zu eröffnen, wobei die Gerichtsbarkeit in jedem Fall in der Stadt Boston und im Kreis (County) Suffolk liegt, und jede Partei unterwirft sich hinsichtlich jedes Rechtsstreits, jeder Klage und jedes Verfahrens unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf wird hiermit ausgeschlossen.

Rangordnung

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Im Fall etwaiger Widersprüche innerhalb dieses Auftrags, der in diesen AGB aufgeführten Dokumente und aller ihrer Anhänge ist der Widerspruch aufzulösen, indem die folgende absteigende Rangordnung angewandt wird: (i) Bestimmungen auf der Vorderseite dieses Auftrags, (ii) die in diesem Auftrag ausdrücklich angegebenen Spezifikationen, (iii) die in diesem Auftrag ausdrücklich spezifizierten Zeichnungen, (iv) diese Bedingungen und (v) die anderen per Verweis einbezogenen Dokumente.

Vertrauliche Informationen

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Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, alle Entwürfe, jedes Know-how, alle Methoden, Geräte, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, technischen Informationen, Dokumente, Geschäftspläne, Einzelanforderungen, Prognosen und ähnliche Daten mündlicher, schriftlicher oder sonstiger Art, die dem Verkäufer vom Käufer in Verbindung mit diesen AGB übergeben oder vom Verkäufer in Verbindung mit der Erfüllung dieser AGB durch den Verkäufer beschafft werden (zusammenfassend als „Informationen“ bezeichnet), jederzeit vertraulich zu behandeln.

Der Verkäufer muss eine Offenlegung jeglicher Informationen an andere mit derselben Sorgfalt zu verhindern suchen, die erforderlich ist, um seine eigenen rechtlich geschützten Informationen zu bewahren und zu schützen. In allen Fällen ist hierzu aber zumindest mit der angemessenen Sorgfalt zu verfahren. Es ist dem Verkäufer untersagt, Informationen ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Käufers zu reproduzieren, Informationen beliebigen Parteien bekannt zu geben oder Informationen zu einem anderen Zweck als zur Erbringung von Leistungen zum Vorteil des Verkäufers gemäß diesen AGB zu nutzen. Der Verkäufer muss auf Verlangen des Käufers alle Dokumente und sonstigen vom Käufer erhaltenen Materialien unverzüglich zurückgeben. Der Käufer ist hinsichtlich eines jeglichen Verstoßes gegen diesen Abschnitt berechtigt, einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen.

Alle technischen Kenntnisse oder Informationen des Verkäufers, die der Verkäufer dem Käufer in Verbindung mit den Waren oder Dienstleistungen oder einer sonstigen Leistungserbringung gemäß diesem Auftrag offengelegt hat oder in Zukunft gegebenenfalls offenlegen wird, sind – außer wenn sich der Käufer ausdrücklich und in schriftlicher Form anderweitig damit einverstanden erklärt hat – nicht als vertrauliche oder rechtlich geschützte Informationen zu erachten und werden vom Käufer ohne jegliche Einschränkungen als Teil seiner Vergütung für diesen Auftrag erworben.

Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Käufers keine Pressemitteilung, keine PR- und keine Werbematerialien in Bezug auf diesen Auftrag herausgeben und unter keinen Umständen identifizierende Merkmale in Verbindung mit diesem Auftrag öffentlich nutzen. Der Begriff „Identifizierende Merkmale“ bedeutet jeden Anschein eines Handelsnamens, einer Marke, einer Dienstleistungsmarke, eines Abzeichens, eines Symbols, eines Logos oder einer anderen Bezeichnung oder Zeichnung von Web Industries oder seiner verbundenen Unternehmen. Der Verkäufer ist verpflichtet, vor dem Gebrauch oder der Entsorgung von Materialien, die vom Käufer abgelehnt oder nicht gekauft wurden, alle identifizierenden Merkmale zu entfernen oder unkenntlich zu machen.